Externer Datenschutzbeauftragter für Steuerberater rund um Köln

Externer Datenschutzbeauftragter für Steuerberater rund um Köln

Externer Datenschutzbeauftragter für Steuerberater: Nun ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schon seit dem 25. Mai 2018 europaweit verbindlich. Noch immer herrscht teilweise große Unsicherheit. So fragen sich beispielsweise Freiberufler und Berufsgeheimnisträger, wie Steuerberater, ob diese einen Datenschutzbeauftragten in Ihrer Kanzlei benötigen.

Die DSGVO selbst regelt die Bestellungspflicht eines Datenschutzbeauftragten in Art. 37 DSGVO. Doch dürften die dortigen Voraussetzungen von „normalen“ Steuerberaterkanzleien im Regelfall nicht erfüllt sein, so dass ein Steuerberater hiernach regelmäßig keinen Datenschutzbeauftragten benötigt. Das bedeutet jedoch, dass das Thema Datenschutz vom Inhaber der Kanzlei selbst überwacht werden muss.

ABER: An dieser Stelle sollten sich Steuerberater nun aber nicht zu früh freuen. Denn die DSGVO lässt hier Gestaltungsspielräume, von denen der deutsche Gesetzgeber „natürlich“ Gebrauch gemacht hat. Regelungen hierzu finden sich im aktuellen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

 

Bestellungspflicht nach § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) – 10 Personen Regel

Im Ergebnis finden für Steuerberater die allgemeinen Regelungen Anwendung wie für jede andere Branche auch. Die Pflicht für „nicht öffentliche Stellen“ (also Unternehmen etc.), einen Datenschutzbeauftragten zu benennen und zu melden, findet sich in § 38 BDSG.

Danach benennen Verantwortliche u.a. einen Datenschutzbeauftragten, soweit sie in der Regel mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigen. Die automatisierte Datenverarbeitung meint hierbei eine solche mittels Datenverarbeitungsanlagen, also z.B. Computern. Das ist bei IT-Arbeitsplätzen regelmäßig der Fall. Sind also bei einem Steuerberater weniger als 10 Personen mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt, entfällt die Pflicht zur Benennung.

Auf den arbeitsrechtlichen Status der beschäftigten Personen kommt es nicht an. So zählen beispielsweise neben dem Kanzleiinhaber, freie oder feste Mitarbeiter, in Vollzeit oder in Teilzeit, oder Auszubildende oder Praktikanten grundsätzlich mit. Folge ist, dass jeder Steuerberater bzw. jede Steuerberaterkanzlei mit insgesamt 10 Beschäftigten (inklusive dem etwaigen Inhaber) und/oder mehr regelmäßig einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, da letztendlich jeder Beschäftigte bei einem Steuerberater einen IT-Arbeitsplatz hat. Eine Ausnahme für Berufsgeheimnisträger gibt es hier nicht.

So oder so: Ob mit oder ohne Datenschutzbeauftragten müssen Steuerberater natürlich die Vorgaben der DSGVO und des Datenschutzes einhalten. Besteht keine Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, muss man sich als Steuerberater selbst um die Einhaltung der DSGVO Vorgaben kümmern. Ob man dazu Zeit genug hat, muss jeder selbst entscheiden.

 

Interner Datenschutzbeauftragter für Steuerberater oder externer Datenschutzbeauftragter für Steuerberater?

Stellt sich nun noch die Frage, ob man als Steuerberater in seiner Kanzlei einen internen Datenschutzbeauftragten bestellen möchte oder doch lieber ein externer Datenschutzbeauftragter für Steuerberater vorzuziehen ist. Neben allen Vor- und Nachteilen zwischen einem internen und einem externen Datenschutzbeauftragten wird in den meisten Fällen jedoch ein Argument für Kanzleiinhaber maßgeblich sein.

Der interne Datenschutzbeauftragte genießt einen Kündigungsschutz, d.h. er oder sie kann während seiner/ihrer Tätigkeit als Datenschutzbeauftragte(r) nicht ordentlich gekündigt werden. Der Kündigungsschutz geht sogar noch 1 Jahr über die Abberufung als Datenschutzbeauftragter hinaus. Gerade das ist meiner Erfahrung nach – übrigens nicht nur bei Steuerberatern – der Hauptgrund, warum inhabergeführte Steuerberaterkanzleien und kleinere Unternehmen einen externen Datenschutzbeauftragten vorziehen.

 

Externer Datenschutzbeauftragter für Steuerberater

Externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) & Datenschutzauditor (TÜV) für Steuerberater in Köln & Umgebung.

Externer Datenschutzbeauftragter für Steuerberater

Sollten Sie in Ihrer Kanzlei noch Bedarf an einem Datenschutzbeauftragten haben, stehe ich Ihnen gerne als externer Datenschutzbeauftragter für Sie als Steuerberater bzw. Ihre Steuerberaterkanzlei zur Verfügung. Als  zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV), zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter (TÜV), zertifizierter Datenschutzauditor (TÜV) und Rechtsanwalt (www.ra-schulte.net) habe ich dabei sämtliche Belange im Blick. Sprechen Sie mich einfach an. Dann können wir einen ersten Termin zum Kennenlernen vereinbaren.

 

Externen Datenschutzbeauftragten für Ihre Kanzlei bestellen:

https://www.netsolutions.koeln/produkt/datenschutzbeauftragten-bestellen-160-e-netto-pro-monat-24-monate/