Datenschutzerklärung – Benötigt eine Homepage immer eine Datenschutzerklärung?

Benötigt eine Homepage immer eine Datenschutzerklärung? – Kurzreihe: Alltagsfragen aus dem Datenschutz

Frage zum Datenschutz Nr. 2

Der Jurist würde hier als typische Antwort geben: Es kommt drauf an.

 

Datenschutzerklärungen bei privaten Websites / Homepages:

Genauso wie bei Websites von Unternehmen verarbeiten auch private Homepages personenbezogene Daten, nämlich die IP-Adresse des Seitenbesuchers. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind IP-Adressen personenbezogene Daten, egal ob statische oder dynamische IP-Adressen vorliegen.

Zwar werden also auch bei der privaten Homepage personenbezogene Daten verarbeitet, doch ist die DSGVO für persönliche oder familiäre Tätigkeiten („private“ Verarbeitungstätigkeiten) nach Artikel 2 Absatz 2 c) DSGVO nicht anwendbar. Private Homepages brauchen deshalb grundsätzlich keine Datenschutzerklärung.

Aber Achtung! Die Grenzen zur Abgrenzung zwischen privat und unternehmerisch gehen in einander über und sind schnell überschritten, so dass man doch sehr schnell im Anwendungsbereich der DSGVO ist.

 

Datenschutzerklärung bei Unternehmens-Homepages:

Diese benötigen immer zwingend eine Datenschutzerklärung. Hier treffen den Betreiber der Homepage zahlreiche Informationspflichten nach der DSGVO, bspw. nach den Art. 13 und 14 DSGVO.

Als personenbezogene Daten des Seitenbesuchers werden hier zwingend die IP-Adresse des Betrachters verarbeitet. Diese sind nach der EuGH und BGH Rechtsprechung personenbezogene Daten. Daher müssen unternehmerische Homepages immer eine Erklärung zum Datenschutz vorhalten.

 

Nähere Informationen in meinem Anwalts-Blog:

Detaillierte Informationen gibt es hiezu in meinem anwaltlichen Blog (www.ra-schulte.net):

 

Datenschutzerklärung benötigt? Braucht eine Website eine Datenschutzerklärung?

 

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