Erste Bußgelder wegen Verstößen gegen die DSGVO

Behörden verhängen erste Bußgelder wegen Verstößen gegen die DSGVO – Eine kurze Übersicht.

Erste Bußgelder zur DSGVO: Nun ist es also soweit. Die ersten Bußgelder von deutschen Aufsichtsbehörden wegen Verstößen gegen die DSGVO sind verhängt worden. Zu den meisten  Verfahren kam es aufgrund von Beschwerden Betroffener.

Der wohl bekannteste Fall bis jetzt in Deutschland ist der Fall des sozialen Netzwerkes „knuddels.de“. Hier war wohl eine Vielzahl von Nutzerpasswörter im Netz aufgetaucht, da das Unternehmen sensible Kundendaten unverschlüsselt auf Servern im Netz gespeichert hatte. Es wurde hier ein Bußgeld von lediglich 20.000,00 EUR verhängt, da das soziale Netzwerk offensichtlich mit der Aufsichtsbehörde kooperiert hat.

Das wohl höchste bekannte Einzelbußgeld ist in Baden-Württemberg verhängt worden. Hier sind aufgrund unzureichender interner Kontrollmechanismen Gesundheitsdaten von Betroffenen im Internet aufgetaucht. Die Aufsichtsbehörde verhängte hier ein Bußgeld von 80.000,00 EUR.

Nach einer Befragung des Handelsblattes sollen in Deutschland bisher ca. 41 Bußgelder bundesweit verhängt worden sein. In Nordrhein-Westfalen soll hierbei ein Großteil der Verfahren, nämlich 33, geführt worden sein. Die Summe der Bußgelder hier beläuft sich allerdings auf lediglich knapp 15.000,00 EUR.

In Hamburg sollen sich die insgesamt verhängten Bußgelder auf 25.000,00 EUR belaufen.

Wer sich hier näher informieren möchte, hier ist der Link zum Artikel des Handelsblattes:

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/datenschutzgrundverordnung-behoerden-verhaengen-erste-bussgelder-wegen-verstoessen-gegen-dsgvo/23872806.html 

 

Rekordstrafe für Google in Frankreich durch die französische Aufsichtsbehörde CNIL

Ganz anders sieht das dagegen in Frankreich aus. Hier hat die französische Aufsichtsbehörde CNIL gegen Google ein Bußgeld von 50 Mio EUR wegen Verstößen gegen die DSGVO verhängt.

 

Ein kurzes Fazit zu den DSGVO Bußgeldern:

Insgesamt scheinen die bisher verhängten Bußgelder der Aufsichtsbehörden als nicht zu hoch gegriffen. Doch zeigt dies, dass die Aufsichtsbehörden nun nach und nach gegen Verstöße gegen die DSGVO mit Bußgeldern vorgehen.

Die „größte Gefahr“ für Unternehmen geht hierbei wohl derzeit von den Betroffenen aus, da diese vermehrt durch Beschwerden die Bußgeldverfahren initiieren. Unternehmen sind also spätestens jetzt gut beraten, wenn sie den Datenschutz und die Umsetzung der DSGVO im Unternehmen ernst nehmen. Im Falle eines Bußgeldverfahren ist es dabei sicherlich hilfreich und bußgeldsenkend, wenn man sich gegenüber der Aufsichtsbehörde nicht verweigert, sondern aktiv mitwirkt.